Meine Expertise
Arbeitsrecht – Strategische Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ich begleite inhabergeführte mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht bei der rechtssicheren Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Mein Fokus liegt auf einer strategischen Planung und vorausschauendem Handeln, um Ihre wirtschaftlichen Risiken im Trennungsprozess zu minimieren.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Trennungsprozesse professionell gestalten
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zählt zu den komplexesten Herausforderungen im Arbeitsrecht. Eine professionelle Gestaltung von Trennungsprozessen erfordert daher eine präventive Rechtsberatung. Ich unterstütze Sie dabei, rechtssichere Lösungen zu finden und langwierige Konflikte zu vermeiden.
In meiner Beratung für Unternehmen konzentriere ich mich auf:
Kündigungsvorbereitung: Unterstützung bei der rechtssicheren Dokumentation von Pflichtverstößen sowie dem Ausspruch korrekter Abmahnungen bei verhaltensbedingten Kündigungen.
Betriebsbedingte Kündigungen: Erarbeitung einer zielgerichteten Vorbereitung unter Berücksichtigung der präzisen Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts.
Prozessführung: Abwehr von Kündigungsschutzklagen durch strategische Prozessführung und langjährige Prozesspraxis, um Ihre wirtschaftlichen Interessen effektiv durchzusetzen.
Dienstverhältnisse mit Führungskräften
Die Beratung von Führungskräften bei einem vorzeitigen Ende ihres Dienstverhältnisses erfordert Sensibilität, Diskretion und Erfahrung. Gemeinsam mit meinen Mandanten ermittle ich sorgfältig die individuellen Interessen und lege klare Prioritäten fest.
Bei der Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen unterstütze ich Unternehmen sowie Führungskräfte unter anderem bei:
der Gestaltung von Dienstverträgen mit leistungsorientierten Vergütungssystemen (z. B. Provisionsmodelle oder Zielvereinbarungen),
der rechtssicheren Aufnahme nachvertraglicher Wettbewerbsverbote sowie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
der Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern einschließlich der Haftungsfragen, um Klageverfahren bereits im Vorfeld effektiv zu vermeiden.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Kündigungsschutz und Abfindung
Bei der Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht setze ich Ihre Interessen zielorientiert durch. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Führung einer professionellen Kündigungsschutzklage. Da diese innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss, ist schnelles Handeln entscheidend.
In diesem Verfahren prüfe ich, ob die Kündigung rechtsunwirksam ist oder ein wirksamer Kündigungsgrund fehlt. In der überwiegenden Zahl der Fälle erreiche ich durch geschickte Verhandlungen einen gerichtlichen Vergleich, der die Zahlung einer Abfindung zur Folge hat.
Risiken beim Aufhebungsvertrag vermeiden
Arbeitgeber entscheiden sich häufig für einen Aufhebungsvertrag, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Doch zumeist überwiegen hierbei die Risiken die Vorteile – beispielsweise kann eine dreimonatige Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld drohen. Ich helfe Ihnen dabei, die Risiken eines Aufhebungsvertrages zu bewerten und die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen.
Ihr Anliegen im Arbeitsrecht klären
Ob Kündigung, Dienstvertrag oder Abfindungsverhandlung – ich begleite Sie mit Erfahrung und strategischem Weitblick. Gerne bespreche ich Ihre Situation in einem persönlichen Gespräch.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Reagieren Sie sofort. Sie haben nur drei Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam – egal ob sie rechtmäßig war oder nicht. Eine Klage ist das wirksamste Mittel, um um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder eine Abfindung zu erzwingen.
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es selten. Dennoch werden die meisten Kündigungsschutzprozesse mit einer Abfindungszahlung beendet. Dies geschieht oft im Rahmen eines Vergleichs, wenn der Arbeitgeber das Risiko vermeiden will, dass die Kündigung vor Gericht als unwirksam erklärt wird. Die Höhe ist Verhandlungssache.
Viele Kündigungen sind angreifbar. Häufige Fehler sind formelle Mängel (z.B. fehlende Unterschrift, fehlende Anhörung des Betriebsrats) oder inhaltliche Gründe (z.B. fehlende vorherige Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung). Auch eine Abmahnung muss konkrete Pflichtverstöße benennen, sonst kann sie aus der Personalakte entfernt werden.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Der Vorteil: Sie können Kündigungsfristen verkürzen und eine Abfindung regeln. Das große Risiko: Die Arbeitsagentur verhängt oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld, da Sie an der Arbeitslosigkeit „mitgewirkt“ haben. Lassen Sie den Vertrag unbedingt vor Unterschrift prüfen.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn es schriftlich vereinbart wurde und der Arbeitgeber sich verpflichtet, für die Dauer des Verbots (max. 2 Jahre) eine Karenzentschädigung zu zahlen (mind. 50% der letzten Bezüge). Fehlt diese Zahlungszusage, ist das Verbot für Sie unverbindlich – Sie können wählen, ob Sie es einhalten wollen oder nicht.
Ja, das ist sehr ratsam. Achten Sie besonders auf Klauseln zu Überstunden („mit Gehalt abgegolten“), Versetzungsvorbehalte, Ausschlussfristen und Wettbewerbsverbote. Ich prüfe Ihren Vertrag darauf, ob er Sie unangemessen benachteiligt und ob alle Klauseln der aktuellen Rechtsprechung standhalten.