Meine Expertise
Handelsrecht – Rechtssicherheit für Ihr operatives Geschäft

Ich unterstütze Sie effizient bei allen rechtlichen Fragen Ihres operativen Geschäfts sowie bei der Gestaltung vertraglicher Beziehungen zu Ihren Geschäftspartnern. Aufgrund meiner Expertise bei komplexen Sachverhalten mit branchenspezifischen Besonderheiten nehmen mittelständische Unternehmen meine Kanzlei auch gerne als ausgelagerte Rechtsabteilung in Anspruch.
Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung
Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht verfüge ich über umfassende Erfahrung im Wirtschaftsrecht sowie über Know-how in einer Vielzahl von Branchen. Ich übernehme für Sie die laufende Beratung in den von Ihnen gewählten Bereichen.
Mein Leistungsspektrum umfasst:
nationales und internationales Handels- und Vertriebsrecht,
arbeitsrechtliche Fragestellungen,
die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Nationales und Internationales Kaufrecht
Ich berate Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Lieferverträgen, die oft als komplexe Rahmenlieferverträge ausgestaltet sind. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen ist es sinnvoll, die Einbeziehung von UN-Kaufrecht (CISG) und Incoterms zu prüfen. Diese bieten oft erhebliche Vorzüge gegenüber dem nationalen deutschen Recht – sowohl für den internationalen Einkauf als auch für den internationalen Verkäufer von Verbrauchsgütern.
Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Gestaltung von Einkaufs- und Vertriebsstrukturen, sondern vertrete Sie auch bei Lieferschwierigkeiten oder Mangelgewährleistungen. Bei Problemen in der Lieferbeziehung übernehme ich die Verhandlungen über Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Hierbei greife ich auf ein langjährig erprobtes Netz von Kanzleien im europäischen Ausland zurück, insbesondere in Spanien und Lateinamerika.
Klageverfahren und Schiedsgerichtsverfahren
Oft erfordert die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen den Weg vor staatliche Gerichte oder internationale Schiedsgerichte.
Meine langjährige Erfahrung in der Prozessführung an einer Vielzahl deutscher Gerichte umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf sämtlichen Gebieten des Wirtschaftsrechts. In mehreren Verfahren war ich aktiv beim Europäischen Gerichtshof zur Auslegung von Europäischem Recht tätig. Dabei behalte ich die wirtschaftlichen Belange meiner Mandanten stets im Blick, die über den einzelnen Streit hinausgehen und andere Beziehungen zum Gegner oder zu Dritten beeinflussen können – insbesondere da solche Verfahren gravierende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Ich vertrete Sie auch fundiert in Schiedsverfahren mit besonderer Expertise in den Bereichen Baurecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht und Unternehmenskauf.
Neben der prozessualen Vertretung berate ich Sie zur Vermeidung von Streitigkeiten und unterstütze Sie bei Vergleichsverhandlungen. Dabei berücksichtige ich stets Ihre wirtschaftlichen Interessen, die über den einzelnen Streit hinausgehen und Ihre weiteren Geschäftsbeziehungen beeinflussen könnten.
Handelsrechtliche Themen strategisch lösen
Gerne unterstütze ich Sie bei der Gestaltung Ihrer Handelsbeziehungen oder vertrete Ihre Interessen in komplexen Streitfällen. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.
Häufige Fragen zum Handelsrecht
Das UN-Kaufrecht (CISG) bietet einheitliche Regeln für den internationalen Warenkauf. Es kann für Unternehmen vorteilhafter sein als nationales Recht, da es speziell auf die Bedürfnisse des grenzüberschreitenden Handels zugeschnitten ist.
Schiedsverfahren sind oft schneller und vertraulicher als staatliche Gerichtsverfahren. Besonders bei internationalen Verträgen bieten sie den Vorteil, dass spezialisierte Schiedsrichter über den Fall entscheiden.
Im B2B-Handelsrecht müssen Sie die Ware nach Erhalt unverzüglich prüfen und Mängel sofort rügen (§ 377 HGB), sonst verlieren Sie Ihre Gewährleistungsansprüche. Bei rechtzeitiger Rüge haben Sie vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung). Scheitert diese oder ist sie unzumutbar, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Bei Lieferverzug können ebenfalls Schadensersatzansprüche (z.B. für Produktionsausfall) entstehen.
Das hängt stark von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wurden Kündigungsfristen eingehalten? Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung? Bei langfristigen Verträgen (Dauerschuldverhältnissen) kann eine unberechtigte Kündigung Schadensersatzansprüche auslösen. Prüfen Sie den Vertrag sofort anwaltlich, um keine Fristen für einen Widerspruch verstreichen zu lassen.
Agieren Sie zügig: Setzen Sie den Kunden in Verzug (Mahnung). Wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, gehört die Ware bis zur vollständigen Zahlung noch Ihnen – Sie können unter Umständen Herausgabe verlangen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug leite ich für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein oder erhebe Zahlungsklage, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.
Hier greift oft das UN-Kaufrecht (CISG), sofern es nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Es regelt Rechte und Pflichten anders als das BGB. Zudem sind steuerliche Aspekte (Umsatzsteuer-ID, Ausfuhrnachweise) und zollrechtliche Bestimmungen relevant. Klären Sie im Vorfeld unbedingt, welches nationale Recht gelten soll und welcher Gerichtsstand vereinbart wird.
Ein ausländischer Gerichtsstand kann Verfahren teuer und langwierig machen. Zunächst prüfe ich , ob der ausländische Gerichtsstand überhaupt wirksam vereinbart wurde. Ist eine Klage im Ausland unvermeidbar, greife ich auf mein internationales Netzwerk zurück, um Sie vor Ort kompetent vertreten zu lassen – insbesondere in Spanien und Lateinamerika verfüge ich über direkte Kontakte.
Der Eigentumsvorbehalt ist eines der wichtigsten Sicherungsmittel im Handelsverkehr. Er bedeutet, dass die gelieferte Ware rechtlich im Eigentum des Verkäufers bleibt, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Das schützt Sie als Lieferant davor, dass die Ware im Falle einer Insolvenz des Kunden sofort in die Insolvenzmasse fällt. Es gibt verschiedene Formen, wie den verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehalt.