Meine Expertise
Vertriebsrecht – Strategische Beratung für Handelsvertreter und Unternehmen

Als ausgewiesene Expertin für Vertriebsrecht berate ich seit über 20 Jahren Handelsvertreter, Vertriebsagenturen und Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen . Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung sowie bei der konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Provisions- und Ausgleichsansprüchen – national wie international.
Langjährige Erfahrung im Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Während meiner langjährigen Tätigkeit habe ich wegweisende Grundsatzurteile im Vertriebsrecht erstritten. Ich erstelle maßgeschneiderte Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, die die wirtschaftlichen Ziele meiner Mandanten bis ins Detail abbilden. Mein Hauptaugenmerk liegt dabei in der Vermeidung unnötiger Streitigkeiten. Sollten Konflikte eskalieren, verstehe ich es, diese mit aller Entschlossenheit erfolgreich zu lösen, auch vor Gericht.
Nationale und international agierende Unternehmen schätzen meine Expertise und mein umfassendes Know-how in allen Branchen, insbesondere bei komplexen Vertriebsstrukturen.

Provisionsansprüche und Buchauszug
Die erfolgreiche Durchsetzung von Provisionsansprüchen erfordert je nach Vertragstyp eine differenzierte Herangehensweise. Ein Exklusiv- oder Alleinvertriebsvertrag verlangt eine andere Strategie zur Aufklärung der Provisionssituation als ein Handelsvertretervertrag mit Kundenschutz.
Ein zentrales Instrument ist hierbei der Anspruch auf Buchauszug. Ich unterstütze Sie dabei, diesen Anspruch effektiv zu nutzen, um volle Transparenz über Ihre Provisionen zu erhalten. Für Unternehmen ist eine wirkungsvolle Beschränkung des Buchauszuges beispielsweise bei Regelungen zur Verjährung zu finden. Im Rahmen meiner Beratung kläre ich den Sachverhalt umfassend auf, bewerte ihn juristisch und analysiere die Chancen und Risiken eines gerichtlichen Vorgehens.
Der Ausgleichsanspruch nach Vertragsbeendigung
Der Ausgleichsanspruch steht Handelsvertretern – und unter bestimmten Voraussetzungen auch Vertragshändlern oder Distributoren – zu, wenn sie dem Unternehmen einen neuen Kundenstamm aufgebaut oder den Altkundenstamm wesentlich erweitert haben. Die Höhe dieses Anspruchs kann beachtlich sein und liegt oft im Bereich einer Jahresprovision.
Die erfolgreiche Durchsetzung oder Abwehr ist eng mit der Art der Vertragsbeendigung und sogenannten Billigkeitsgründen verknüpft. Eine frühzeitige juristische Beratung vor der Beendigung der Zusammenarbeit ist hierbei ausschlaggebend.
Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen
Rechtssichere Vertragswerke sind das Fundament jeder erfolgreichen Vertriebsstruktur. Durch meine umfassende Prozesspraxis weiß ich, welche Streitfragen oft entstehen, und antizipiere diese bereits bei der Vertragsgestaltung.
Ich erstelle und prüfe für Sie:
Handelsvertreterverträge und Vertragshändlerverträge,
Distributions- und Franchiseverträge,
Verträge für Vertriebsgesellschaften und moderne Strukturen (z. B. Influencer-Verträge).
Dabei profitieren Sie von meiner umfassenden Kenntnis in einer Vielzahl von Branchen bei unterschiedlichen nationalen wie internationalen Vertriebsstrukturen.
Vertriebsrechtliche Fragen klären
Ob Vertragsgestaltung oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – gerne unterstütze ich Sie mit meiner Expertise im Vertriebsrecht bei Ihren nächsten Schritten.
Häufige Fragen zum Vertriebsrecht
Ein Handelsvertretervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einem selbstständigen Gewerbetreibenden (Handelsvertreter), der damit betraut ist, Geschäfte für das Unternehmen zu vermitteln oder abzuschließen. Er wird benötigt, wenn Sie dauerhaft für einen Unternehmer tätig werden, ohne dessen Angestellter zu sein. Der Vertrag klärt Rechte und Pflichten wie Provisionshöhe, Bezirkszuweisung und Kündigungsfristen.
Grundsätzlich ja, wenn Sie dem Unternehmen neue Kunden geworben haben, die auch nach Ihrem Ausscheiden für Umsätze sorgen (Unternehmervorteil), und die Zahlung der Billigkeit entspricht. Dies gilt für Handelsvertreter nach § 89b HGB und analog oft auch für Vertragshändler. Wichtig ist jedoch, wer gekündigt hat und aus welchem Grund. Eine Eigenkündigung ohne begründeten Anlass kann den Anspruch gefährden.
Bei Vertragsverstößen sollten Sie strategisch vorgehen. Der erste Schritt ist oft eine förmliche Abmahnung, um das Fehlverhalten zu rügen. Bei schweren Verstößen kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen. Zudem können Schadensersatzansprüche geprüft werden. Dokumentieren Sie alle Vorfälle genau und suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat.
Bei internationalen Konflikten ist spezialisiertes Wissen im internationalen Privatrecht und UN-Kaufrecht gefragt. Ich unterstütze Sie dabei, zu klären, welches Gericht zuständig ist und welches Recht Anwendung findet. Dank meines Netzwerks und meiner Sprachkenntnisse vertrete ich Ihre Interessen auch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, insbesondere mit Bezug zu Spanien und Lateinamerika.
Vertriebsverträge laufen oft über viele Jahre. Ungünstige Klauseln zu Provisionen, Wettbewerbsverboten oder Kündigungsfristen können Sie langfristig viel Geld kosten oder Ihre berufliche Freiheit einschränken. Eine professionelle Prüfung deckt Risiken auf, stellt sicher, dass gesetzliche Schutzvorschriften eingehalten werden, und stärkt Ihre Verhandlungsposition.