Meine Expertise
Spanisches Recht – Ihre Brücke nach Spanien und Lateinamerika

Eine fundierte deutsch-spanische Rechtsberatung setzt voraus, dass die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtssysteme präzise bekannt sind. Meine internationale Kernkompetenz liegt in der Begleitung mittelständischer Unternehmen bei ihren Aktivitäten auf dem spanischen Markt sowie in der Unterstützung von Privatpersonen bei Immobilienkäufen oder Erbrechtsangelegenheiten in Spanien.
Beratung für Unternehmen: Markteintritt und Vertrieb
Bei internationalen Aufgaben liegt mein Fokus zumeist auf dem internationalen Vertriebs- und Handelsrecht. Ergänzend kann ich jederzeit auf ein etabliertes Netzwerk spanischer Kollegen zurückgreifen, um Ihre Investitionen und Geschäftstätigkeiten sicher zu realisieren.

Internationales Vertriebs- und Handelsrecht
Der Einsatz ausländischer Vertriebspartner folgt oft anderen Regeln als im Heimatland. Damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können, erstelle und verhandle ich internationale Handelsvertreter- oder Vertragshändlerverträge. Besonderes Augenmerk lege ich dabei auf:
Rechtssichere Vereinbarungen zum Gerichtsstand und zu vertraglichen Bindungen.
Die Minimierung des Risikos hoher Abfindungen bei Vertragsbeendigung.
Die Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten trotz europaweiter Vereinheitlichung.
Zudem gestalte ich Ihre Kauf- und Lieferverträge unter Berücksichtigung der speziellen grenzüberschreitenden Situation. Falls erforderlich, vertrete ich Sie zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten in Deutschland und Spanien, soweit erforderlich unter Hinzuziehung spanischer Rechtsanwälte.
Geschäftsgründungen in Spanien
Ich begleite Unternehmen bei ihrem Markteintritt in Spanien von der Wahl der idealen Gesellschaftsform bis zur Eintragung ins Handelsregister. Meine Unterstützung umfasst auch die notwendigen Formalien wie die Reservierung des Gesellschaftsnamens, die Beantragung der spanischen Steuernummer (CIF) und die Eröffnung von Bankkonten.

Privatpersonen: Erbrecht und Immobilienrecht in Spanien
Die Beratung im spanischen Recht erfordert neben juristischer Präzision auch die Kenntnis der landesspezifischen Gepflogenheiten, mit denen ich durch meine Biografie und Ausbildung bestens vertraut bin.
Internationales Erbrecht
Privatpersonen in Deutschland und Spanien schätzen meine langjährige Erfahrung bei der Gestaltung notarieller Testamente und Erbverträge sowie der kompletten Abwicklung von Erbfällen. Da die Umschreibung spanischer Immobilien nach einem Todesfall wesentlich aufwendiger ist als in Deutschland, berate ich Erben sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht.
Maßgeblich sind Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder vorhandene letztwillige Verfügungen – ich sorge für eine rechtssichere Nachlassabwicklung und unterstütze Sie bei der erforderlichen notariellen Erbschaftsannahmeerklärung in Spanien.
Spanisches Immobilienrecht
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien ist eine Vorabprüfung der rechtlichen Situation unerlässlich. Da die Funktion des spanischen Notars – anders als in Deutschland – oft auf die reine Beurkundung begrenzt ist, müssen Immobilientransaktionen anwaltlich begleitet werden.
Ich unterstütze Sie umfassend bei:
der gesamten Abwicklung der Immobilientransaktion in Spanien durch mein Netzwerk von spanischen Anwälten, Notariaten und Maklern,
der Prüfung der Lastenfreiheit und der steuerlichen Rahmenbedingungen (z. B. Vermögensübertragungssteuer),
der Prüfung privatschriftlicher Kaufverträge vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages, insbesondere bei einem vom Makler genannten Anwalt (häufig Interessenkonflikte).
Ihre Interessen in Spanien sicher vertreten
Ob geschäftlicher Markteintritt oder privater Immobilienkauf – gerne begleite ich Ihr Vorhaben mit meiner internationalen Expertise. Ich freue mich auf das persönliche Gespräch mit Ihnen.
Häufige Fragen zum Spanischen Recht
Das Wichtigste: Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung. In Spanien haben privatschriftliche Vorverträge („Arras“) oft bindende Wirkung und hohe Anzahlungen sind üblich. Anders als in Deutschland übernimmt der Notar keine umfassende Rechtsprüfung der Immobilie (z.B. auf Schuldenfreiheit oder Legalität von Bauten). Diese Prüfung („Due Diligence“) muss Ihr Anwalt vorab durchführen.
Sie müssen aktiv werden. In Spanien fällt das Erbe nicht automatisch an Sie. Sie müssen eine formelle, notarielle Erbschaftsannahme in Spanien unterzeichnen. Dafür benötigen Sie eine spanische Steuernummer (NIE) und müssen Erbschaftssteuerfristen (oft 6 Monate) beachten, um Strafzuschläge zu vermeiden. Ich koordiniere diesen Prozess für Sie.
Bei grenzüberschreitenden Geschäften helfe ich Ihnen, kulturelle und sprachliche Hürden zu überwinden. Ich prüfe Bonität, verhandele Verträge zweisprachig (Deutsch/Spanisch/Englisch) und kläre wichtige Fragen wie den Gerichtsstand. Nutzen Sie meine Expertise, um Missverständnisse zu vermeiden.
Sobald Vermögenswerte (Immobilien, Konten) oder Vertragsbeziehungen die Grenze überschreiten. Das deutsche Recht endet an der Grenze. Ob beim Immobilienkauf, bei der Firmengründung oder im Erbfall: Ein Experte, der beide Rechtsordnungen kennt, spart Ihnen Zeit, Nerven und oft viel Geld.