Meine Expertise

Spanisches Recht – Ihre Brücke nach Spanien und Lateinamerika

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Eine fundierte deutsch-spanische Rechtsberatung setzt voraus, dass die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtssysteme präzise bekannt sind. Meine internationale Kernkompetenz liegt in der Begleitung mittelständischer Unternehmen bei ihren Aktivitäten auf dem spanischen Markt sowie in der Unterstützung von Privatpersonen bei Immobilienkäufen oder Erbrechtsangelegenheiten in Spanien.

Beratung für Unternehmen: Markteintritt und Vertrieb

Bei internationalen Aufgaben liegt mein Fokus zumeist auf dem internationalen Vertriebs- und Handelsrecht. Ergänzend kann ich jederzeit auf ein etabliertes Netzwerk spanischer Kollegen zurückgreifen, um Ihre Investitionen und Geschäftstätigkeiten sicher zu realisieren. 

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  • Rechtssichere Vereinbarungen zum Gerichtsstand und zu vertraglichen Bindungen.

  • Die Minimierung des Risikos hoher Abfindungen bei Vertragsbeendigung.

  • Die Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten trotz europaweiter Vereinheitlichung.

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  • der gesamten Abwicklung der Immobilientransaktion in Spanien durch mein Netzwerk von spanischen Anwälten, Notariaten und Maklern,

  • der Prüfung der Lastenfreiheit und der steuerlichen Rahmenbedingungen (z. B. Vermögensübertragungssteuer),

  • der Prüfung privatschriftlicher Kaufverträge vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages, insbesondere bei einem vom Makler genannten Anwalt (häufig Interessenkonflikte).

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Ob geschäftlicher Markteintritt oder privater Immobilienkauf – gerne begleite ich Ihr Vorhaben mit meiner internationalen Expertise. Ich freue mich auf das persönliche Gespräch mit Ihnen.

Häufige Fragen zum Spanischen Recht