Meine Expertise
Gesellschaftsrecht – Strategische Begleitung für Unternehmen und Gesellschafter

Seit über 10 Jahren berate ich mittelständische Unternehmen, familiengeführte Personengesellschaften sowie freiberufliche Berufsausübungsgesellschaften bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Zu meinen Mandanten zählen zudem Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, die ich sowohl bei der außergerichtlichen Streitbeilegung als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertrete.
Beratung für Gesellschaften und Organe
Mein Tätigkeitsspektrum im Gesellschaftsrecht ist breit gefächert und umfasst gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sowie die Beratung von Gesellschaften und Organen bei der Abwehr oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen sowie die Begleitung beim Generationswechsel in Familiengesellschaften.
Besonders bei grenzüberschreitenden oder inländischen Transaktionen erstelle und verhandle ich die erforderlichen Verträge und begleite den Prozess für Sie bis zum erfolgreichen Abschluss. Bei Gesellschaftsgründungen unterstütze ich Sie in jeder Phase Ihres Start-ups, um den Weg für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu ebnen.

Rechtssichere Gesellschafterversammlung
Von besonderer Wichtigkeit ist es, Gesellschafterversammlungen rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen. Ich unterstütze Sie hierbei bereits im Vorfeld durch eine strategische Beratung sowie durch die präzise Formulierung der Einladung und der Tagesordnung.
Gesellschafterstreit und Konfliktlösung
In herausfordernden Situationen bin ich ein verlässlicher Partner und verfolge die Ziele meiner Mandanten konsequent. Sie profitieren von meiner jahrelangen Erfahrung unter anderem bei:
der Abberufung von Geschäftsführern und dem Ausschluss von Gesellschaftern,
Konflikten um Wettbewerbsverbote,
Streitigkeiten zur Gewinnermittlung und -ausschüttung,
Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen,
dem Austritt aus einer Gesellschaft sowie der Ermittlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen, sowohl gerichtlich als auch schiedsgutachterlich.
Organhaftung: Präzision und Weitblick
Die Vertretung in Organhaftungsfällen erfordert eine präzise Aufarbeitung des Sachverhalts. Ich kenne durch zahlreiche Gerichtsverfahren die Haftungsrisiken, die nahezu jeden Bereich der operativen Organtätigkeit betreffen können.
Dabei setze ich nicht nur Ersatzansprüche für Unternehmen gegen Organmitglieder durch, sondern berate und vertrete auch aktuelle oder ausgeschiedene Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei der Abwehr von Haftungsklagen. Da diese Fälle oft sehr aufreibend sind, verhandele ich zielgerichtete außergerichtliche Lösungen mit dem Blick auf das große Ganze.
Unternehmensnachfolge im Mittelstand
Die Nachfolgeplanung stellt einen besonderen Schwerpunkt meiner Beratung dar. Eine frühzeitige gesellschafts- und erbrechtliche Vertragsgestaltung ist für die Führung des Unternehmens von Bedeutung und gibt der nachfolgenden Generation eine klare Perspektive. Ob vorweggenommene Erbfolge, Unternehmertestament oder eine andere Form der späteren Übergabe an Familienmitglieder oder an Externe – ich setze diese Konzepte für und mit meinen Mandanten um.
In enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten decke ich dabei alle gesellschafts-, steuer- und erbrechtlichen Aspekte umfassend ab.
M&A und Unternehmensverkäufe
Bei Unternehmensverkäufen im Mittelstand liegt mein Hauptaugenmerk auf der Absicherung der Kaufpreiszahlung und der Vermeidung von Haftungsgefahren, etwa aus Verkäufergarantien. Meine prozessuale Praxis hilft mir, Risiken bereits bei der Vertragsgestaltung präventiv zu erkennen.
Zudem vertrete ich Käufer bei der Durchsetzung sowie Verkäufer bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Garantieverletzungen oder abgebrochenen Transaktionsprozessen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.
Start-up-Beratung: Von der Gründung an
Die Gründung eines Start-ups erfordert neben einem Konzept eine solide rechtliche Basis, um Investoren zu überzeugen und Risiken zu minimieren. Meine Gründungsberatung umfasst:
individuelle Konzeption mit maßgeschneiderten Gesellschaftsverträgen,
Gestaltung rechtssicherer Einkaufs- und Vertriebsstrukturen,
Regelung von Arbeitsbedingungen, beispielsweise Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Ihr Unternehmen gesellschaftsrechtlich stärken
Gerne begleite ich Ihr Vorhaben mit meiner Expertise und sorge für rechtliche Klarheit in Ihrem Unternehmen. Ich freue mich auf das persönliche Gespräch mit Ihnen.
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Die GmbH ist oft die bevorzugte Wahl, da sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und somit Ihr Privatvermögen schützt. Sie erfordert jedoch ein Stammkapital von 25.000 Euro und hat höhere administrative Pflichten (Bilanzierung). Für kleinere Vorhaben kann eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine Personengesellschaft (GbR, KG) sinnvoller sein. Ich analysiere Ihre Situation und empfehle die optimale Rechtsform.
Eine Trennung ist oft komplex, besonders wenn keine klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag stehen. Es gibt verschiedene Wege: von der einvernehmlichen Anteilsübertragung über die Kündigung der Gesellschaft bis hin zum Ausschluss aus wichtigem Grund. Ich unterstütze Sie dabei, die Trennung strategisch vorzubereiten, die Abfindung zu berechnen und den Prozess rechtssicher abzuwickeln.
Grundsätzlich haben Sie bei einem Ausscheiden Anspruch auf eine Abfindung, die dem wahren Wert Ihres Geschäftsanteils entspricht. Gesellschaftsverträge enthalten jedoch oft Abfindungsbeschränkungen (z.B. Buchwertklauseln), die unter Umständen unwirksam sein können. Ich prüfe Ihren Vertrag und setze Ihren Anspruch auf eine angemessene Vergütung durch – notfalls auch gerichtlich.
Der Generationswechsel erfordert ein Zusammenspiel aus Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Wichtig ist eine frühzeitige Anpassung des Gesellschaftsvertrags, um den Einfluss der Familie zu sichern, sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen weichender Erben. Ein abgestimmtes Konzept (z.B. Nießbrauchlösungen, Beiratsstrukturen) verhindert spätere Konflikte.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot untersagt Ihnen, nach Ihrem Ausscheiden für die Konkurrenz tätig zu werden. Damit es wirksam ist, muss es zeitlich (meist max. 2 Jahre), örtlich und gegenständlich begrenzt sein und zwingend eine Karenzentschädigung vorsehen. Fehlt diese Entschädigung, ist das Verbot oft unverbindlich. Lassen Sie die Klausel vor einem Wechsel unbedingt prüfen.
Wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass Angaben falsch waren (z.B. manipulierte Bilanzen, verschwiegene Risiken), liegt oft eine Garantieverletzung oder arglistige Täuschung vor. Sie können Schadensersatz, Kaufpreisminderung oder in schweren Fällen die Rückabwicklung des Kaufs verlangen. Hier ist schnelles Handeln und eine genaue Beweissicherung entscheidend.