Meine Expertise

Gesellschaftsrecht – Strategische Begleitung für Unternehmen und  Gesellschafter

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Seit über 10 Jahren berate ich mittelständische Unternehmen, familiengeführte Personengesellschaften sowie freiberufliche Berufsausübungsgesellschaften bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Zu meinen Mandanten zählen zudem Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, die ich sowohl bei der außergerichtlichen Streitbeilegung als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertrete.

Beratung für Gesellschaften und Organe

Mein Tätigkeitsspektrum im Gesellschaftsrecht ist breit gefächert und umfasst gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sowie die Beratung von Gesellschaften und Organen bei der Abwehr oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen sowie die Begleitung beim Generationswechsel in Familiengesellschaften.

Besonders bei grenzüberschreitenden oder inländischen Transaktionen erstelle und verhandle ich die erforderlichen Verträge und begleite den Prozess für Sie bis zum erfolgreichen Abschluss. Bei Gesellschafts­gründungen unterstütze ich Sie in jeder Phase Ihres Start-ups, um den Weg für eine erfolgreiche Unternehmens­entwicklung zu ebnen.

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In herausfordernden Situationen bin ich ein verlässlicher Partner und verfolge die Ziele meiner Mandanten konsequent. Sie profitieren von meiner jahrelangen Erfahrung unter anderem bei:

  • der Abberufung von Geschäftsführern und dem Ausschluss von Gesellschaftern,

  • Konflikten um Wettbewerbsverbote, 

  • Streitigkeiten zur Gewinnermittlung und -ausschüttung,

  • Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen,

  • dem Austritt aus einer Gesellschaft sowie der Ermittlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen, sowohl gerichtlich als auch schiedsgutachterlich.

Die Nachfolgeplanung stellt einen besonderen Schwerpunkt meiner Beratung dar. Eine frühzeitige gesellschafts- und erbrechtliche Vertragsgestaltung ist für die Führung des Unternehmens von Bedeutung und gibt der nachfolgenden Generation eine klare Perspektive. Ob vorweggenommene Erbfolge, Unternehmertestament oder eine andere Form der späteren Übergabe an Familienmitglieder oder  an Externe – ich setze diese Konzepte für und mit meinen Mandanten um.

In enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten decke ich dabei alle gesellschafts-, steuer- und erbrechtlichen Aspekte umfassend ab.

Bei Unternehmensverkäufen im Mittelstand liegt mein Hauptaugenmerk auf der Absicherung der Kaufpreiszahlung und der Vermeidung von Haftungsgefahren, etwa aus Verkäufergarantien. Meine prozessuale Praxis hilft mir, Risiken bereits bei der Vertragsgestaltung präventiv zu erkennen.

Zudem vertrete ich Käufer bei der Durchsetzung sowie Verkäufer bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Garantieverletzungen oder abgebrochenen Transaktionsprozessen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Die Gründung eines Start-ups erfordert neben einem Konzept eine solide rechtliche Basis, um Investoren zu überzeugen und Risiken zu minimieren. Meine Gründungsberatung umfasst:

  • individuelle Konzeption mit maßgeschneiderten Gesellschaftsverträgen,

  • Gestaltung rechtssicherer Einkaufs- und Vertriebsstrukturen,

  • Regelung von Arbeitsbedingungen, beispielsweise Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

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Gerne begleite ich Ihr Vorhaben mit meiner Expertise und sorge für rechtliche Klarheit in Ihrem Unternehmen. Ich freue mich auf das persönliche Gespräch mit Ihnen.

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht